Die Trägerschaft einer Kindertagesstätte (KiTa) durch eine Pfarrei bedeutet, dass die Verwaltung und der Betrieb der Einrichtung von
einer kirchlichen Gemeinde übernommen wird. Arbeitgeber aller Mitarbeiter*innen der KiTas ist die Pfarrei.
Hier sind einige wesentliche Punkte zur Trägerschaft durch unsere Pfarrei: